Login :: Impressum :: Disclaimer
HomeImmobilienangebotImmobilien anbietenSuchauftragKontaktMenü

Geldwäscheprävention

Sehr verehrte Kunden,

nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, bei Eingehen einer Geschäftsbeziehung bereits zum Zeitpunkt des ersten persönlichen Kontaktes mit dem Kunden (Anwesenheit im Maklerbüro oder bei Vorstellung eines Objektes vor Ort), dessen Identität festzustellen.

Zur Identifizierung über einen Ausweis/Pass müssen folgende Daten von uns erfasst werden:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsort und Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Art des Ausweises
  • Ausweisnummer
  • Ausstellende Behörde

Seien Sie versichert, dass diese von uns zu erfassenden Daten rein auf dieser gesetzlichen Verpflichtung beruhen und absolut vertraulich behandelt werden. Diese werden nur im Rahmen einer Prüfung durch das Regierungspräsidium diesem zur Vorlage gelangen.

Sollten Sie Fragen zu dieser Verpflichtung haben, stehen wir Ihnen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch beim

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat I 18

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de

www.rp-darmstadt.hessen.de

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

Login :: Impressum :: Disclaimer