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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.

Im Falle eines Kaufabschlusses aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises durch dingeldey immobilien beträgt die Maklerprovision 5,95 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie ist verdient und zur Zahlung fällig bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages, spätestens nach Rechnungslegung. Die Maklerprovision ist je zur Hälfte bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern vom Käufer und Verkäufer zu zahlen. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Maklerprovision vom Käufer zu zahlen.

2.

Für die Vermittlung oder den Nachweis von Mietobjekten erhebt dingeldey immobilien eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatsnettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fallweise besteht die Möglichkeit der freien Vereinbarung über die Höhe der Maklerprovision. Diese wird im abzuschließenden Maklervertrag spezifiziert. Die Maklerprovision ist fällig und zahlbar durch den Vermieter bei Mietvertragsabschluss.

3.

Sollten sich weitere gesetzliche Änderungen zur Berechnung oder Zahlungsverpflichtung der Maklerprovision ergeben (s. g. Bestellerprinzip), werden diese mit Inkrafttreten der jeweiligen Gesetzesänderung umgesetzt und vom Vermieter/Mieter hiermit uneingeschränkt anerkannt.

4.

Unser Provisionsanspruch wird dadurch nicht berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu veränderten Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

5.

Sofern ein Kauf-/Mietinteressent von unserem Angebot bereits Kenntnis hat, ist er verpflichtet dingeldey immobilien binnen drei Werktagen unter Beifügung entsprechender Nachweise zu informieren. Geschieht dies nicht innerhalb der vorgenannten Frist, kann er sich uns gegenüber nicht auf Vorkenntnis berufen.

6.

Kommt anstelle des von dingeldey immobilien eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft oder Zusatzgeschäft zustande, so ist uns die sich daraus zu errechnende Provision zu erstatten.

7.

Ist eine Besichtigung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist vom Interessenten gewünscht, benötigen wir die schriftliche Einwilligung zur sofortigen Aufnahme der Maklertätigkeit. Diese ist uns spätestens zum Besichtigungstermin vorzulegen. Für eine Objektbesichtigung entstehen dem Interessenten keine Kosten. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme mit dem Makler.

8.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, bei Eingehen einer Geschäftsbeziehung die Identität des Verkäufers/Käufers festzustellen. Demnach sind Verkäufer und Käufer einer Immobilie durch Vorlage eines Ausweisdokumentes zu identifizieren. Die Identifizierungspflicht des Käufers wird spätestens mit der Erklärung des ernsthaften Kaufinteresses (Kaufabsichtserklärung), bei Zahlung einer Reservierungsgebühr oder durch die Bitte, den notariellen Kaufvertragsentwurf zu bestellen, ausgelöst..

9.

Der Verkäufer oder Vermieter eines Objektes ist verpflichtet, dingeldey immobilien alle für den Verkauf oder die Vermietung erforderlichen richtigen Angaben zu machen und Unterlagen zu liefern.

Auf Verlangen hat der Auftraggeber (Verkäufer) uns Vollmacht zur Einsichtnahme aller verkaufsrelevanten Unterlagen und behördlichen Akten (z. B. Grundbuch- und Katastereintragungen oder WEG- Verwalterunterlagen etc.) zu erteilen. Kopien dürfen von uns angefordert/angefertigt werden.

Alle Daten und Angaben zu unseren Angeboten entsprechen den dingeldey immobilien erteilten Auskünften. Unsere Bemühungen gehen stets dahin, aussagefähige, vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Alle Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.

Eine Weitergabe des dem Interessenten unterbreiteten Angebotes an Dritte rechtfertigt eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Höhe der o. g. Provisionssätze.

10.

Der Auftraggeber verpflichtet sich dingeldey immobilien gegenüber nach Kauf- oder Mietvertragsabschluss zur Bekanntgabe der Vertragspartei und zur Überlassung einer Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.

11.

dingeldey immobilien ist berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

12.

Wird ein dingeldey immobilien erteilter Auftrag gegenstandslos, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle ist er zur Erstattung der uns entstandenen Aufwendungen (z. B. Insertionen, Telefon- und Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) verpflichtet.

13.

Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Jeweils unwirksame Bestimmungen sollen durch schriftliche Regelungen ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen.

dingeldey immobilien

Wolfgang Dingeldey

Rodinghweg 4

64287 Darmstadt


Stand: 01 Januar 2023


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